Allgemeine Geschäftsbedingungen (klick für pdf file)

1. Vertragsgegenstand

1.1 Als Vertragspartner von such.ch (Inhaber Charly Keiser), nachfolgend Dienstleisterin genannt, gelten juristische oder natürliche Personen, nachfolgend Vertragspartner genannt, welche von der Dienstleisterin im Rahmen eines mündlichen und/oder schriftlichen Dienstleistungsvertrages Dienstleistungen beziehen. Dies gilt insbesondere und ausdrücklich auch für Vertragspartner, die solche Leistungen bestellt, diesen Umstand jedoch anschliessend, bezugnehmend auf eine fehlende schriftliche Vereinbarung bestreiten. Es genügt in diesen Fällen, wenn die Dienstleisterin eine vorangegangene Bestellung aufgrund von Besprechungsunterlagen, Bild und Textmaterial, Zeugenaussagen, Quittungen, Detailwissen sowie sonstigen Hinweisen, glaubhaft machen kann.

1.2 Integrierende Bestandteile des Dienstleistungsvertrages sind:

1.2.1 Die aktuellen gedruckten und/oder die gegebenenfalls im Internet publizierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.2.2 Die aktuellen gedruckten und/oder die gegebenenfalls im Internet publizierten Preislisten

1.2.3 Allfällige weitere schriftliche oder mündliche Angebote und/oder Vereinbarungen, insbesondere Zahlungskonditionen Terminvereinbarungen für Auftragsbesprechungen und/oder Korrekturbesprechungen, sowie Terminvereinbarungen für die Lieferung von Unterlagen wie Texte und Bildmaterial.

1.3. Aufwendungen für vom Vertragspartner nicht eingehaltene Termine und andere Zusagen sind jeweils nicht im Leistungsumfang, insbesondere nicht im Leistungsumfang der Standardangebote enthalten, und können von der Dienstleisterin gesondert in Rechnung gestellt werden. Dies unabhängig davon, ob der Auftrag aufgrund solcher Vorkommnisse noch vollständig ausgeführt wird oder ob sich der Vertragspartner durch Stornierung seinen Verpflichtungen entziehen will.

1.4 Mündliche und/oder schriftliche Vereinbarungen, insbesondere Zahlungskonditionen die von den Vorgaben der Preislisten abweichen. Diese ersetzten die in den Preislisten enthaltenen Standardkonditionen. Allfällige Einwände seitens der Vertragspartner müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Rechnungsdatum schriftlich und per Posteinschreiben vorgebracht werden.

1.5 Der Vertragspartner verpflichtet sich ferner, die für den von ihm herbeigeführten Daten- und Informationsaustausch geltenden kantonalen, eidgenössischen und internationalen rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes, des Fernmeldewesens und des Urheberrechtes einzuhalten.

2. Beginn, Dauer und Beendigung des Dienstleistungsvertrages

2.1 Der Dienstleistungsvertrag zwischen Vertragspartner und Dienstleisterin gilt als Zustandegekommen, wenn einer oder mehrere der nachfolgend aufgeführten Umstände erfüllt sind :

2.1.1 Wenn der Vertragspartner mit der Dienstleisterin im Anschluss an einen Vorführtermin einen zweiten Termin zur Auftragsbesprechung und/oder zur zusätzlichen Information vereinbart. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Vertragspartner die nach der Auftragsbesprechung sofort fällige Anzahlung nicht leisten will oder kann und deshalb den erteilten Auftrag zurückzieht und/oder durch Nichtlieferung von notwendigem Text- und - Bildmaterial die Ausführung und und/oder Fertigstellung desselben verhindert und/oder um mehr als 20 Arbeitstage verzögert. Dies gilt auch dann wenn der Vertragspartner Termine zur Auftragsbesprechung nicht einhält. Diese Termine dürfen von der Dienstleisterin in jedem Fall in Rechnung gestellt werden.

2.1.2 Wenn die Dienstleisterin vom Vertragspartner ein Anzahlung erhält.

2.1.3. Wenn Korrespondenz geführt wurde, aus welcher abzuleiten ist, dass ein Auftrag erteilt worden ist, respektive in welcher Vereinbarungen bezüglich Anzahlung, Auftragsbesprechung, Verfügbarkeit von Text- und —Bildmaterial, Zahlungskonditionen etc. getroffen werden.

2.1.4 Wenn die Dienstleisterin vom Vertragspartner Arbeitsunterlagen wie Beispielsweise Werbeunterlagen, Textvorlagen, Bildvorlagen Gestaltungvorschläge erhält.

2.2 Der Dienstleistungsvertrag für Webdesign wird für die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen anderslautende schriftliche Vereinbarung bleiben vorbehalten.

2.3 Der Dienstleistungsvertrag für Hosting wird für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen. Er kann auf das Ende dieser Vertragsdauer gekündigt werden. Mangels Kündigung verlängert er sich jeweils um dieselbe Dauer. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am letzten Tag vor Beginn der dreimonatigen Frist dem Vertragspartner zugekommen ist.

2.4 Der Dienstleistungsvertrag für Support wird in der Regel für die Dauer einer Problemlösung oder für eine schriftlich festgelegte Dauer mit festen Konditionen vereinbart.

2.5 Aus wichtigem Grund kann die Dienstleisterin den Dienstleistungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen.

3. Pflichten der Dienstleisterin

3.1 Die Dienstleisterin erbringt die vereinbarten Dienstleistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen gemäss dem aktuellen Stand der Technik. Die Dienstleisterin kann keine Gewähr für die ununterbrochene und korrekte Erbringung der Dienstleistungen übernehmen. Bei Störungen im Bezug und der Nutzung von Dienstleistungen steht dem Vertragspartner lediglich das Recht auf Rücktritt von diesem Vertrag, innerhalb der festgelegten Kündigungsfristen zu, sofern er die Dienstleisterin über die Störung umgehend schriftlich informiert und zur Behebung zweimal eine angemessene Frist angesetzt hat. Angekündigte Unterbrechungen der Dienste, insbesondere infolge von Wartungsarbeiten der Telefongesellschaft gelten nicht als Störungen.

3.2 Die dem Vertragspartner für die Nutzung von Dienstleistungen zur Verfügung gestellte Software, Anlagen und Geräte verbleiben im Eigentum von Dienstleisterin und der Vertragspartner erhält hieran weder Verfügungs noch Urheberrechte.

3.3 Die Hosting-Dienstleistungen stehen dem Vertragspartner grundsätzlich während 24 Stunden und 7 Tage pro Woche zur Benutzung offen, anderslautende Vereinbarung und Störungen technischer Art, welche zur Beeinträchtigung der Dienstleistungen führen, vorbehalten.

3.4 Die Dienstleisterin unterstützt den Vertragspartner bei der Herstellung eines stabilen Zustandes zur Benutzung der Dienstleistungen im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen. Wird hierzu ein Aufwand über das übliche Mass hinaus in Anspruch genommen, oder ist der von Dienstleisterin erbrachte Aufwand auf eine Fehlfunktion von Anlagenteilen des Vertragspartners oder auf dessen unsachgemäße Bedienung zurückzuführen, so wird Dienstleisterin dem Vertragspartner ihren Mehraufwand, respektive ihren Gesamtaufwand zu den aktuellen Ansätzen in Rechnung stellen.

4. Pflichten des Vertragspartners

4.1 Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen, ist zum Bezug von Hosting-Dienstleistungen nur der im Antragsformular erwähnte Vertragspartner berechtigt. Die zur Zeit im Handel erhältlichen Terminal Adapter, die einen Zugriff von mehreren Arbeitsplätzen über einen TA auf einen Internet Account zulassen, bedingen bei der Dienstleisterin, dass jeder am TA angeschlossene Vertragspartner einen eigenen weltweiten Internet Account abonniert hat resp. ein Dial on Demand Anschluss in Betrieb ist. Die Dienstleisterin behält sich eine Kontrolle vor und wird bei Zuwiderhandeln die Konnektivität zum Vertragspartner unterbrechen.

4.2 Nimmt der Vertragspartner durch die Dienstleisterin Leistungen Dritter in Anspruch, so ist der Vertragspartner für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistungen verantwortlich und haftet im Schadensfall selbst und direkt. Der Vertragspartner ist insbesondere verpflichtet, mit Dritten direkt über die Benutzung von deren Dienstleistungen abzurechnen. Anderslautende schriftliche Vereinbarung mit der Dienstleisterin bleiben vorbehalten.

4.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Dienstleisterin sofort über ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Nichtverfügbarkeit von Dienstleistungen oder Anlagen sowie insbesondere über rechts- und vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm beigezogenen Dritten sowie durch nicht autorisierte Dritte (z.B. Hacker) zu informieren.

4.4 Der Vertragspartner erklärt hiermit sein Einverständnis, dass Dienstleisterin Informationen über ihn, namentlich Daten über den Netzanschluss, Kontaktpersonen des Vertragspartners usw. an Dritte weitergeben kann, soweit dies für die Erbringung der Dienstleistungen und deren Koordination durch Dienstleisterin notwendig wird.

4.5 Die vom Vertragspartner beschafften Ausrüstungen, die direkt an das Fernmeldenetz angeschlossen werden, müssen vom Bundesamt für Kommunikation zugelassen sein.

5. Besondere Rechte der Dienstleisterin

5.1 Der Dienstleisterin stehen eine Anzahl von Massnahmen zur Verfügung, um Ihre Rechte auf Entgelt von Leistungen welche nicht durch Eigentumsvorbehalt und/oder Pfändung gewährleistet werden können, durchsetzen zu können. Diese Rechte gelten als Vereinbart und sind nicht verhandelbar oder abänderbar. Anderslautende Vereinbarungen sind in jedem Falle ungültig.

5.2.1 Die Inhalte sämtlicher Websites welche von der Dienstleisterin erstellt und realisiert worden sind, sind und bleiben jederzeit im Eigentum der Dienstleisterin. Der Vertragspartner hat keinen Rechtsanspruch auf diese Inhalte. Insbesondere hat er keinen Rechtsanspruch auf Verwendung von Inhalten und Ideen dieser Websites auf eigene Rechnung, respektive durch Dritte wie z.B. Designer und Werbeagenturen. Dies gilt ebenfalls ausdrücklich für , sämtliche zusätzlichen, im Zusammenhang mit dem entsprechenden Internetauftritt geleisteten Arbeiten, ( Fotos, Texte, Konzepte etc.) welche sich nicht mehr auf der Website befinden oder sich niemals dort befunden haben.

5.2.2 Die Dienstleisterin ist für Websites welche sie im Auftrag eines Vertragspartners erstellt und realisiert hat allein zugriffs und änderungsberechtigt. Der Vertragsparter kann zu keinem Zeitpunkt Ansprüche auf Serverzugriffsrechte geltend machen. Sollten Zugriffe durch ihn selbst notwendig, respektive sinnvoll erscheinen, kann die Dienstleisterin Ausnahmen bewilligen, und/oder auf externe Daten verweisen, die durch ihn selbst oder durch Dritte geführt werden.

5.3. Termine für Webdesign - Auftragsbesprechungen, welche vom Vertragspartner im Falle einer Verschiebung nicht mindestens 3 Arbeitstage vor dem Termin verschoben oder storniert werden, können dem Vertragspartner mit SFr. 500.- pro Arbeitstag, das heisst mit höchstens SFr. 1‘500.- in Rechnung gestellte werden, nämlich dann, wenn der Vertragspartner dem Termin für die Auftragsbesprechung unentschuldigt fernbleibt.

5.4 Wenn der Vertragspartner seinen Auftrag nach einer stattgefundenen Auftragsbesprechung storniert, schuldet er der Dienstleisterin Entgelt für deren Leistungen wie Auftragsbesprechung und sämtliche weiteren Leistungen, welche die Dienstleisterin auf Zusage hin für den Auftrag des Vertragspartners erbracht hat. Basis ist die aktuelle Einzel- und - Zusatzpreisliste.

5.5 Wenn der Vertragspartner die von der Dienstleisterin zum Erstellen von Websites benötigten Unterlagen wie Bilder, Texte, Logos etc. ohne Vorankündigung später als zum vereinbarten Zeitpunkt liefert, gelten die gleichen Bestimmungen wie unter Punkt 5.3. Wenn die Verspätung mehr als 30 Tage gedauert hat, schuldet er der Dienstleisterin den vollen Auftragswert mit sofortiger Fälligkeit, egal ob der Auftrag bereits ausgeführt wurde oder noch wird.

5.6 Wenn der Vertragspartner die bei der 1. Auftragsbesprechung fällige Anzahlung nicht bezahlt, hat er solange keinen Anspruch auf Leistungen, bis die Anzahlung geleistet worden ist. Im übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie unter Punkt 5.3. Wenn die Verspätung mehr als 30 Tage gedauert hat, schuldet der Vertragspartner der Dienstleisterin den vollen Auftragswert mit sofortiger Fälligkeit, egal ob der Auftrag bereits ausgeführt wurde oder noch wird.

5.6.1 Wenn der Vertragspartner die bei der Korrekturbesprechung fällige Rest- oder 1. Ratenzahlung nicht bezahlt, hat er solange keinen Anspruch auf Aufschaltung, bis die Zahlung geleistet worden ist. Wenn die Verspätung mehr als 30 Tage gedauert hat, schuldet er der Dienstleisterin den vollen Auftragswert zuzüglich Zinsen und Mahngebühren, zusammen 18% p.a.

5.6.2 Wenn der Vertragspartner die vereinbarten Ratenzahlungen nicht pünktlich leistet, ist die Dienstleisterin berechtigt sämtliche Konnektivitäten und Leistungen ohne Mahnung zu unterbrechen, bis sämtliche per Dato fälligen Zahlungen geleistet worden sind. Wenn die Verspätung mehr als 30 Tage gedauert hat, schuldet er der Dienstleisterin den vollen Auftragswert zuzüglich Zinsen und Mahngebühren von zusammen 18% p.a.

5.6.3 Wenn der Vertragspartner die in Auftrag gegebenen und von der Dienstleisterin realisierten Updates oder sonstige Leistungen nicht pünktlich bezahlt, ist die Dienstleisterin berechtigt sämtliche Konnektivitäten und Leistungen ohne Mahnung zu unterbrechen, bis sämtliche per Dato fälligen Zahlungen geleistet worden sind. Wenn die Verspätung mehr als 30 Tage gedauert hat, schuldet er der Dienstleisterin den vollen Auftragswert zuzüglich Zinsen und Mahngebühren von zusammen 18% p.a.

6. Standards

6.1 Zur Präzisierung der Angaben in den Standard - Preislisten dient die folgende Auflistung von Dienstleistungen, welche explizit nicht im Leistungsumfang von Standardangeboten enthalten sind. Grundsätzlich und im Zweifelsfalle sind jedoch keine Leistungen im Leistungsumfang enthalten, die nicht in den Preislisten als zum Leistungsumfang gehörend aufgeführt sind. Diese nicht enthaltenen Leistungen dürfen von der Dienstleisterin separat in Rechnung gestellt werden.

6.1.1 Nicht im Leistungsumfang enthalten sind:

- Updates
- Fotografieren
- Custom Styles
- Bewegte Bilder
- Eigene Domain
- Neues Logo erstellen
- Eigene Domain einrichten
- Mehr als 1 Auftragsbesprechung
- Mehr als 1 Korrekturbesprechung
- Serverplatzmiete mit eigener Domain
- Jegliche Art von Datenbanken und Datenbankanbindungen
- Sämtliche Leistungen welche nicht explizit als Leistungen aufgeführt sind

6.2 Die Inhalte von Websites welche von der Dienstleisterin als Standard Website erstellt und realisiert worden sind, sind und bleiben jederzeit im Eigentum der Dienstleisterin. Der Vertragspartner hat nach Ablauf der Vertragsdauer (in der Regel 3 Jahre) keinen Rechtsanspruch auf diese Inhalte. Insbesondere hat er keinen Rechtsanspruch auf Verwendung von Inhalten und Ideen dieser Website auf eigene Rechnung, respektive durch Dritte wie z.B. Designer und Werbeagenturen.

6.3 Bei Zuwiderhandlung schuldet der Vertragspartner der Dienstleisterin den aktuellen Preis für den entsprechenden Standard laut aktueller Preisliste für 6 Jahre.

6.4. Ausgenommen sind selbstverständlich Texte und Bilder welche der Vertragspartner selbst beigebracht hat. Computerdateien, deren Erstelldaten, Dateiformate sowie andere glaubhafte Belege, gelten als Beweismittel.

7. Updates

7.1 Updates für Websites werden grundsätzlich nach Aufwand, gestützt auf die zum Zeitpunkt des Updates aktuelle Preisliste, verrechnet. Anderslautende Vereinbarungen bleiben vorbehalten.

7.2 Wenn zwischen der Dienstleisterin und dem Vertragspartner eine bestimmte Anzahl Updates für eine Websites pauschal oder als Vergünstigung (Rabatt) vereinbart worden ist, sind ausschliesslich die nachfolgend unter 7.3 aufgeführten Dienstleistungen im Leistungsumfang enthalten. Sämtliche zusätzlichen Dienstleistungen, oder solche welche die Anzahl der zum Leistungsumfang gehörenden aufgeführten Dienstleistungen übersteigen, werden grundsätzlich, wie unter Punkt 7.1 erwähnt, nach Aufwand verrechnet. Die Vereinbarung von Pauschalupdates bedarf zwingend einer schriftlichen Bestätigung durch die Dienstleisterin (Schriftform). Als Schriftform gelten ebenfalls Preislisten der Dienstleisterin welche zum Zeitpunkt des Vetragsabschlusses gültig waren und Pauschalupdates enthalten, sowie Auftragsbestätigungen, Quittungen und Rechnungen der Dienstleisterin, welche einen Passus über Pauschalupdates enthalten.

7.3 Leistungsumfang für schriftlich vereinbarte Pauschalupdates pro angefangene und verrechnete 10 Seiten einer Website. Seiten welche dem Vertragspartner nicht verrechnet worden sind (Rabattseiten) werden nicht angerechnet:

- 1 Bild durch ein vom Vertragspartnern geliefertes Bild von guter Qualität ersetzen.
- 1 Texteinheit durch eine vom Vertragspartner leserliche gelieferte Texteinheit ersetzten.
- Telefonnummern, Faxnummern, E-Mailadressen etc. komplett durch neue ersetzten.
- Maximal 10 Links verändern, hinzufügen und /oder entfernen.

7.4. Explizit nicht im Leistungsumfang von Pauschalupdates enthalten sind Veränderungen der Struktur der Website, der Seitenzahl nach oben, der Styles, von Masterbordern, von Firmenlogogs und sämtlichen weiteren Veränderungen, welche nicht unter 7.3. aufgeführt sind. Anderslautende Vereinbarungen bleiben vorbehalten und bedürfen zwingend einer schriftlichen Bestätigung durch die Dienstleisterin.

8. Hosting Gebühren

8.1 Die Vergütung für die von der Dienstleisterin dem Vertragspartner zur Verfügung gestellten Hosting Dienstleistungen richtet sich nach den jeweils aktuellen Preislisten der Dienstleisterin. Die Dienstleisterin kann die Gebühren jederzeit, insbesondere aber im Falle geänderter Gestehungskosten oder grosser Beanspruchung eines Anschlusses unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich auf Monatsende anpassen.

8.2 Die Gebühren werden dem Vertragspartner monatlich oder jährlich in Rechnung gestellt. Die Gebühren sind jeweils im voraus, netto zu bezahlen. Es ist die auf der Rechnung genannte Bankverbindung vom Vertragspartner für seine Zahlungen zu verwenden. Aus der Zahlung allfällig zu Lasten der Dienstleisterin gehende Spesen der Bank und Post werden dem Vertragspartner mit der nächsten Gebührenrechnung zusätzlich in Rechnung gestellt.

9. Haftung

9.1 Dienstleisterin bemüht sich im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten um die einwandfreie Qualität der angebotenen Dienstleistungen.

9.2 Soweit gesetzlich zulässig, schliesst die Dienstleisterin jede Haftung für direkte und indirekte Schäden, beziehungsweise Folgeschäden, als auch für die von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzten Hilfspersonen aus. Die Dienstleisterin lehnt jede Haftung ab, wenn die Dienstleistungen durch höhere Gewalt verhindert wurden. Dasselbe gilt für jeden anderen Hinderungsgrund, welcher unabhängig vom Willen der Dienstleisterin eintritt (Unterbrechung der Dienstleistung durch soziale Konflikte, Schäden, welche durch Naturkräfte oder verschuldete oder unverschuldete Mängel des von der Telefongesellschaft zur Verfügung gestellten Übermittlungsmaterials verursacht wurden oder Komplikationen infolge Änderungen der Zweckbestimmung einer Leitung durch die Telefongesellschaft.

9.3 Es ist Sache des Vertragspartners, die sich in seinem Besitze befindlichen EDV-Anlagen und Geräte, welche für die Dienstleistungen der Dienstleisterin benutzt werden, sowie die hierzu eingesetzten oder durch die Dienstleistungen der Dienstleisterin erreichbaren Daten inklusive Programmdaten vor unbefugtem Zugriff und Manipulation zu schützen. Der Vertragspartner haftet für den Inhalt der Mitteilungen, die er durch Dienstleisterin übermitteln oder verarbeiten lässt.

9.4 Der Vertragspartner bleibt für allfällige Schäden verantwortlich, welche beim Material entstehen, das er bei der Dienstleisterin installieren liess.

9.5 Der Vertragspartner kann für alle Schäden, welche bei der Dienstleisterin oder Dritten durch seine Benutzung der Dienstleistungen der Dienstleisterin entstehen, zur Verantwortung gezogen bzw. haftbar gemacht werden. Im Falle einer Gerätebenutzung durch den Vertragspartner, seiner Mitarbeiter oder durch von ihm vertraglich beigebogen Dritte sowie durch Dritte, welche ohne Autorisierung der Dienstleisterin über die EDV-Anlage des Vertragspartners zu den Dienstleistungen der Dienstleisterin genommen haben, kann die Dienstleisterin zudem die Konnektivität zum Vertragspartner ohne Ankündigung sofort unterbrechen.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Diese Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen sowie die oben in Ziffer 1.2 erwähnten Dokumente und/oder Vereinbarungen regeln in Verbindung mit dem Schweizerischen Obligationenrecht abschliessend die Rechte und Pflichten zwischen der Dienstleisterin und dem Vertragspartner.

10.2 Gerichtsstand ist Zug. Die Dienstleisterin ist berechtigt, den Vertragspartner an seinem Sitz bzw. Domizil zu belangen. Dieser Vertrag und seine integrierenden Vertragsbestandteile unterstehen dem Schweizerischen Recht.

11. Vertraulichkeitserklärung

11.1 Beide Parteien verpflichten sich generell, als vertraulich bezeichnete Informationen keinem Dritten weiterzugeben, ausser die andere Partei erteilt ausdrücklich ihr Einverständnis, im besonderen ist der Inhalt dieses Vertrages sowie dessen Anhänge und Anlagen als vertraulich zu behandeln.

12. Beilagen

12.1 Ohne schriftliche und eingeschriebene Anmahnung durch den Vertragspartner um Zustellung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Dienstleisterin, welche vermuten lässt, dass der Vertragspartner diese allgemeinen Geschäftsbedingungen tatsächlich nicht erhalten hat, gelten diese als zugestellt, erhalten, gelesen, vollumfänglich verstanden und durch den Vertragspartner ausdrücklich gutgeheissen und akzeptiert.

Ausgabe 01/2001

such.ch
charly keiser

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